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   BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R   

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BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R (https://dejure.org/2010,6505)
BSG, Entscheidung vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R (https://dejure.org/2010,6505)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - B 6 KA 2/09 R (https://dejure.org/2010,6505)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 2 S 1 SGB 5, § 95c SGB 5, § 103 SGB 5, Art 33 § 3 Abs 1 S 1 GSG, Art 33 § 3 Abs 1 S 3 GSG
    Vertragsärztliche Versorgung - fristwahrende Wirkung des Zulassungsantrags - Notwendigkeit der Eintragung in das Arzt- bzw Psychotherapeutenregister

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 2 S 1 SGB 5, § 95c SGB 5, § 103 SGB 5, Art 33 § 3 Abs 1 S 1 GSG, Art 33 § 3 Abs 1 S 3 GSG
    Vertragsärztliche Versorgung - fristwahrende Wirkung des Zulassungsantrags - Notwendigkeit der Eintragung in das Arzt- bzw Psychotherapeutenregister

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Psychologischen Psychotherapeutin zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung nach zwischenzeitlicher Zulassungssperre wegen Überversorgung; Antrag auf Zulassung vor dem Eintritt einer Zulassungssperre

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - fristwahrende Wirkung des Zulassungsantrags - Notwendigkeit der Eintragung in das Arzt- bzw Psychotherapeutenregister

  • ra.de
  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - fristwahrende Wirkung des Zulassungsantrags - Notwendigkeit der Eintragung in das Arzt- bzw Psychotherapeutenregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 95 Abs. 2 S. 1; Ärzte-ZV § 19 Abs. 1 S. 2
    Zulassung einer Psychologischen Psychotherapeutin zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung nach zwischenzeitlicher Zulassungssperre wegen Überversorgung; Antrag auf Zulassung vor dem Eintritt einer Zulassungssperre

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragszahnärzte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 438 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 52/95

    Voraussetzungen für die Zulassung als Vertragsarzt in einem Planungsbereich mit

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R
    Ergäbe sich, dass die Erklärung vom 25.11.2003 nur ex-nunc-Wirkungen hatte, so könnte als weitere Folgerung in Betracht kommen, dass das Verfahren bei der Registerstelle der KÄV Niedersachsen als Fortsetzung des bisherigen bei der KÄV Berlin anzusehen ist (einen solchen Fortsetzungszusammenhang verneinend für planungsbereichsbezogene Zulassungsanträge: BSGE 79, 152, 156 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 5 f) .

    Auch kann die Wohnsitznahme in einem anderen Planungsbereich und zumal anderen Bundesland möglicherweise dahin zu deuten sein, dass ein Anspruch auf Zulassung in dem bisher dafür benannten Planungsbereich nicht mehr besteht (vgl dazu BSGE 79, 152, 156 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 5) .

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - 55-Jahres-Zugangsgrenze - verfassungskonforme

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R
    In diese Reihe verfassungskonform-einschränkender Auslegungen von Zulassungsbeschränkungen fügt sich das Urteil des BSG vom 12.9.2001 ein: Das BSG modifizierte die mit Vollendung des 55. Lebensjahres eintretende Zulassungssperre dahin, dass es ausreiche, wenn der Arzt bis zu diesem Zeitpunkt seine Zulassung beantragte und materiellrechtlich alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllte, die Nachweise hierfür aber nachreiche (BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 36 ff, 39 f) .

    Hat ein Zulassungsbewerber aber den Antrag auf Registereintragung rechtzeitig gestellt und alles ihm Zumutbare zur Beschaffung der fehlenden Nachweise der Zulassungsvoraussetzungen getan und waren diese materiellrechtlich bereits im Zeitpunkt der Einreichung des Zulassungsantrags erfüllt, so kann nicht von einem unzulässigen Antrag auf Vorrat gesprochen werden (zu dieser Rechtsfigur vgl zB BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 39) .

  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R

    Vertragsarzt - Zulassung - Eintragung in das Arztregister durch Kassenärztliche

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R
    Die Eintragung in das Arzt- bzw Psychotherapeutenregister bildet die erste Stufe, und auf der zweiten Stufe wird über die konkrete Zulassung entschieden (s hierzu zB BSG USK 98 141 S 835; historisch ausführlich: BSG SozR 3-2500 § 95a Nr. 2 S 8 ff) .

    Diese Abfolge ist sinnvoll, weil nur solche Ärzte und Psychotherapeuten zugelassen werden können, die die erforderliche Fachkunde erworben haben, was durch den Registerauszug belegt werden kann bzw muss (vgl § 18 Abs. 1 Satz 3 Buchst a und b sowie Abs. 2 Buchst c Ärzte-ZV; - zur Bindung der Zulassungsgremien vgl BSG SozR 3-2500 § 95a Nr. 2 S 5 ff; BSGE 104, 128 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 17, RdNr 15) .

  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R
    Der Rücknahmeerklärung im Verwaltungsverfahren wird nur vereinzelt sog ex-tunc-Wirkung beigemessen (vgl dazu etwa Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl 2008, § 22 RdNr 72; Ritgen in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Aufl 2010, § 22 RdNr 28; so wohl auch BSGE 60, 79, 81 ff, 84 = SozR 4100 § 100 Nr. 11 S 29 ff, 31 f) .
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R
    Dies umfasst auch die Kosten der Beigeladenen zu 1., weil von den Beigeladenen diese sich im Revisionsverfahren beteiligt und auch einen Antrag gestellt hat (§ 162 Abs. 3 VwGO, vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, jeweils RdNr 16) .
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 45/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses -

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R
    Eine solche erweiternde Auslegung unter anderem des § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V ist aber nur geboten, wenn der Zulassungsbewerber seinerseits auch alles in seiner Macht Stehende tut, um die fehlenden Nachweise zu erhalten (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 RdNr 23 und BSG USK 2007-95 S 601, jeweils mit der Wendung "... von Seiten des Bewerbers alles Erforderliche getan ...") .
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassungsbeschränkung -

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 17.10.2007 im Einzelnen ausgeführt (Az B 6 KA 31/07 R - USK 2007-95 S 598 ff, in Juris: RdNr 14 ff) .
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Nachbesetzungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R
    Dieser Aspekt ist besonders wichtig in Fällen der Bewerberkonkurrenz bei Nachfolgezulassungen oder bei kurzfristiger Entsperrung eines Planungsbereichs (vgl zur Auswahlentscheidung zB BSGE 91, 253 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 1, RdNr 25 ff; BSG SozR 3-2500 § 103 Nr. 3 S 24; BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 23 ff; BSGE 99, 218 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 3, RdNr 18; - zum Erfordernis vollständig vorgelegter Zulassungsanträge s BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 22) .
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 70/97 R

    Vertragsarztsitz - Ausschreibung - Antragsbefugnis - Gemeinschaftspraxis -

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R
    Dieser Aspekt ist besonders wichtig in Fällen der Bewerberkonkurrenz bei Nachfolgezulassungen oder bei kurzfristiger Entsperrung eines Planungsbereichs (vgl zur Auswahlentscheidung zB BSGE 91, 253 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 1, RdNr 25 ff; BSG SozR 3-2500 § 103 Nr. 3 S 24; BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 23 ff; BSGE 99, 218 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 3, RdNr 18; - zum Erfordernis vollständig vorgelegter Zulassungsanträge s BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 22) .
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 35/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - keine Bindung an

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R
    Diese Abfolge ist sinnvoll, weil nur solche Ärzte und Psychotherapeuten zugelassen werden können, die die erforderliche Fachkunde erworben haben, was durch den Registerauszug belegt werden kann bzw muss (vgl § 18 Abs. 1 Satz 3 Buchst a und b sowie Abs. 2 Buchst c Ärzte-ZV; - zur Bindung der Zulassungsgremien vgl BSG SozR 3-2500 § 95a Nr. 2 S 5 ff; BSGE 104, 128 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 17, RdNr 15) .
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2008 - L 7 KA 132/06

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassungsbeschränkung - rechtzeitige

  • VGH Bayern, 10.09.1991 - 19 BZ 90.30695
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2017 - L 11 KA 71/15

    Vertragsarztrecht; Genehmigung des Zulassungsausschusses für die Anstellung eines

    Vielmehr habe das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - klargestellt, dass die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit im Falle der Anordnung neuer Zulassungssperren verfassungskonform auszulegen sei.

    Dies ergebe sich aus dem Urteil des BSG vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R -.

    a) In bestimmten Konstellationen ist nach der Rechtsprechung des BSG § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V verfassungskonform dahin einschränkend auszulegen, dass der Nachweis des Registereintrags auch noch nach der Beantragung der Zulassung erfolgen kann (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R -).

    Dieser Aspekt ist besonders wichtig in Fällen der Bewerberkonkurrenz bei Nachfolgezulassungen oder bei kurzfristiger Entsperrung eines Planungsbereichs (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - m.w.N.).

    Das BSG hat im Jahr 2003 entschieden, dass während eines noch schwebenden Verfahrens auf Erteilung einer Approbation bzw. auf Rücknahme der Approbation die begehrte Zulassung nicht wegen Nichtvorliegens der Approbation versagt werden darf, sondern der Ausgang des Rechtsstreits um die Approbation abzuwarten ist (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - m.w.N.).

    In diese Reihe verfassungskonform-einschränkender Auslegungen von Zulassungsbeschränkungen fügt sich das Urteil des BSG vom 12.09.2001 ein: Dort modifizierte das BSG die mit Vollendung des 55. Lebensjahres eintretende Zulassungssperre dahin, dass es ausreiche, wenn der Arzt bis zu diesem Zeitpunkt seine Zulassung beantragte und materiellrechtlich alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllte, die Nachweise hierfür aber nachreiche (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - m.w.N.).

    Diese verfassungskonforme Einschränkung der Altersgrenzen-Regelung hat das BSG ausdrücklich auf Art. 12 Abs. 1 GG gestützt, woraus das Verbot resultiere, dem Zulassungsbewerber das Risiko des zeitlichen Ablaufs des Zulassungsverfahrens aufzubürden, und das Gebot, dass er die Alterszugangsgrenze bis zum letzten Tag ausschöpfen könne (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - m.w.N.).

    Eine solche erweiternde Auslegung unter anderem des § 95 Abs. 2 Satz 1 und 5 SGB V ist aber nur geboten, wenn der Arzt seinerseits alles in seiner Macht Stehende tut, um die fehlenden Nachweise zu erhalten (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - m.w.N.).

    Das hat das BSG ausdrücklich in seinem Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - festgestellt.

    Dies war auch sachgerecht (vgl. zu diesem Kriterium: BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R -), denn so hätte der vorliegende Rechtsstreit vermieden werden können.

  • BSG, 15.05.2019 - B 6 KA 5/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung - Konzeptbewerbung -

    Die Fallgestaltung sei vergleichbar mit derjenigen, die der Entscheidung des Senats vom 5.5.2010 (B 6 KA 2/09 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 16) zugrunde gelegen habe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - L 11 KA 79/15

    Vertragsarztrecht; Eintragung in das Arztregister; Zulassung; Bewerberkonkurrenz

    Auch greife hier der allgemeine, vom Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - aufgestellte Grundsatz, wonach derjenige schutzwürdig sei, der noch fristgerecht seine Zulassung beantragt und auch materiell-rechtlich alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt habe, aber lediglich weitere Zeit zur Beschaffung entsprechender Nachweise benötige.

    Die Formulierung "um Zulassung bewerben" steht in diesem Zusammenhang synonym für beantragen bzw. einen Antrag stellen (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - und Senat, Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 132/12 B -, die dies jeweils nicht weiter thematisieren sondern voraussetzen.

    Nur wenn der Zulassungsbewerber bereits ins Arztregister eingetragen ist, entfaltet sein Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung fristwahrende Wirkung (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - für den Fall einer von einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) anzustellenden Ärztin: Senat, Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B -).

    Die Eintragung in das Arztregister bildet die erste Stufe, und auf der zweiten Stufe wird über die konkrete Zulassung entschieden (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - m.w.N.).

    Dieser Aspekt ist besonders wichtig in Fällen der Bewerberkonkurrenz bei Nachfolgezulassungen oder bei kurzfristiger Entsperrung eines Planungsbereichs (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - vgl. zur Auswahlentscheidung z.B. BSG, Urteile vom 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R -, vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R -, und vom 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R - zum Erfordernis vollständig vorgelegter Zulassungsanträge: BSG, Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R -).

    d.) In bestimmten Konstellationen ist allerdings § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V verfassungskonform dahin einschränkend auszulegen, dass der "Nachweis" des Arztregistereintrags auch noch nach der Beantragung der Zulassung erfolgen kann (hierzu BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R -).

    Falls einem Zulassungsbewerber die Chance genommen wird, bis zu einem bestimmten Termin wirksam die Zulassung zu beantragen, allein weil er nicht in der Lage sei, die förmliche Registereintragung nachzuweisen, kann darin u.U. ein übermäßiger Eingriff in seine beruflichen Chancen und Planungen und ein unverhältnismäßiger Eingriff in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG liegen (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R -).

    Dieser muss die Realisierung der förmlichen Eintragung nach Kräften betreiben und darf sie nicht verzögern oder behindern, andernfalls verliert er seinen Zulassungsanspruch (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - Senat, Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B - Pawlita in juris-PK, 3. Auflage, 2016, SGB V, § 95 Rdn. 363).

    Demzufolge genügt der Antrag vom 04.09.2012 nicht den Vorgaben des BSG (Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15

    Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem zugelassenen Medizinischen

    Danach entfaltet der Antrag nur dann fristwahrende Wirkung, wenn der anzustellende Arzt bei Antragstellung bereits ins Arztregister eingetragen ist (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - für den Fall einer von einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) anzustellenden Ärztin: Senat, Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B -).

    Die Eintragung in das Arztregister bildet die erste Stufe, auf der zweiten Stufe wird über die konkrete Zulassung entschieden (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - m.w.N.).

    (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - vgl. zur Auswahlentscheidung z.B. BSG, Urteile vom 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R -, vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R - und vom 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R - zum Erfordernis vollständig vorgelegter Zulassungsanträge: BSG, Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R -).

    In bestimmten Konstellationen ist allerdings § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V verfassungskonform dahin einschränkend auszulegen, dass der "Nachweis" des Arztregistereintrags auch noch nach der Beantragung der Zulassung erfolgen kann (hierzu BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R -).

    Falls einem Zulassungsbewerber die Chance genommen wird, bis zu einem bestimmten Termin wirksam die Zulassung zu beantragen, allein weil er nicht in der Lage sei, die förmliche Registereintragung nachzuweisen, kann darin u.U. ein übermäßiger Eingriff in seine beruflichen Chancen und Planungen und ein unverhältnismäßiger Eingriff in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG liegen (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R -).

    Dieser muss die Realisierung der förmlichen Eintragung nach Kräften betreiben und darf sie nicht verzögern oder behindern, andernfalls verliert er seinen Zulassungsanspruch (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - Senat, Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B - Pawlita in juris-PK, 3. Auflage, 2016, SGB V, § 95 Rn. 363).

  • SG München, 24.05.2017 - S 38 KA 440/16

    Zum Erfordernis eines vollständigen Antrags auf Zulassung zur vertragsärztlichen

    Eine erweiterete Auslegung des § 95 Abs. 2 S. 1 SGB V, die noch über die im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 05.05.2010, Az: B 6 KA 2/09) vorgenommene hinausgeht, kommt nicht in Betracht, wenn materiellrechtliche Voraussetzungen fehlen.

    Sinn und Zweck ist es, zu verhindern, dass der Streit, "ob ein Zulassungsbewerber die in anderen Verfahren zu klärenden sachlichen Voraussetzungen erfüllt, das Zulassungsverfahren belastet" (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010, Az. B 6 KA 2/09).

    Die Prüfung selbst stellt keinen lediglich formellen Akt dar, sondern ist materiell-rechtlicher Art. Folglich ist die erweiternde Auslegung von § 95 Abs. 2 S. 1 SGB V, wie sie das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung (BSG, Urteil vom 05.05.2010, Az. B 6 KA 2/09) vorgenommen hat, auf das streitgegenständliche Verfahren nicht übertragbar.

    Eine erweiternde Auslegung des § 95 Abs. 2 S. 1 SGB V, die noch über die im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 05.05.2010, Az. B 6 KA 2/09) vorgenommene hinausgeht, kommt nicht in Betracht, wenn materiell-rechtliche Voraussetzungen fehlen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2013 - L 11 KA 123/12
    Soweit § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V darauf verweise, dass mit der Zulassungsbewerbung bzw. dem Antrag auf Genehmigung der Anstellung der Eintrag in das Arztregister nachzuweisen sei, habe das BSG mit Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung wiederholt, dass § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V verfassungskonform dahin einschränkend auszulegen sei, dass der Nachweis des Registereintrags auch noch nach der Beantragung der Zulassung erfolgen könne.

    Dieser muss die Realisierung der förmlichen Eintragung nach Kräften betreiben und darf sie nicht verzögern oder behindern, andernfalls verliert er seinen Zulassungsanspruch (hierzu BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - vgl. auch Pawlita in juris-PK, a.a.O., § 95 Rdn. 363).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2012 - L 11 KA 121/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Soweit § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V darauf verweise, dass mit der Zulassungsbewerbung bzw. dem Antrag auf Genehmigung der Anstellung der Eintrag in das Arztregister nachzuweisen sei, habe das BSG mit Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung wiederholt, dass § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V verfassungskonform dahin einschränkend auszulegen sei, dass der Nachweis des Registereintrags auch noch nach der Beantragung der Zulassung erfolgen könne.

    Dieser muss die Realisierung der förmlichen Eintragung nach Kräften betreiben und darf sie nicht verzögern oder behindern, andernfalls verliert er seinen Zulassungsanspruch (hierzu BSG, Urteil vom 05.05.2010- B 6 KA 2/09 R - vgl. auch Pawlita in juris-PK, a.a.O., § 95 Rdn. 363).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - L 11 KA 6/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Vielmehr muss es sich um einen formell und materiell rechtmäßigen Antrag handeln, der den in der Ärzte-ZV geregelten Anforderungen entspricht, d.h. er muss die für eine Zulassung nach der Ärzte-ZV erforderlichen Angaben enthalten und es müssen die nötigen Unterlagen beigefügt sein (so in Bezug auf die sog. "55-Jahres-Zulassungsregelung" BSG, Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R - Urteile des Senats vom 07.02.1996 - L 11 KA 149/95 - und vom 20.09.2000 - L 11 KA 16/00 - sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 29.11.2006 - L 7 KA 17/05 - und vom 03.12.2008 - L 7 KA 132/06 -, letzteres im Revisionsverfahren unter dem Az. B 6 KA 2/09 R anhängig).

    Die Rechtsfrage, ob einem vor Erlass einer Zulassungssperre gestellten Zulassungsantrag die Zulassungsbeschränkung entgegen gehalten werden kann, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Eintragung in das Register noch nicht vorlag, ist beim BSG unter dem Aktenzeichen B 6 KA 2/09 R anhängig.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 4567/14

    Kein Bestandsschutz für MVZ, das durch Hilfsmittelerbringer gegründet werden

    Im Hinblick auf Zulassungssperren habe das BSG Zulassungsbewerber für schutzwürdig erachtet, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht seien; es dürfe dann nicht zu Lasten des Zulassungsbewerbers gehen, wenn vor der Entscheidung des ZA eine Zulassungssperre in Kraft trete (BSG, Urteil vom 05.05.2010, - B 6 KA 2/09 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - L 7 KA 131/11

    Abrechnungsgenehmigung nach der Onkologie-Vereinbarung - hausärztlicher

    So liegt es hier: Das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Artikel 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes gebietet es, einen Anspruch der Klägerin auf Erteilung der begehrten Abrechnungsgenehmigung auch dann anzunehmen, wenn diese zwar nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung nicht erteilt werden könnte, die Klägerin aber bei ordnungsgemäßer Handhabung des bisherigen Rechts durch die Beklagte - wie hier - im Besitz der Abrechnungsgenehmigung hätte sein müssen (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Dezember 2011, L 7 KA 153/11 B ER, zitiert nach juris, dort Rdnr. 12 [Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung], sowie Urteil des 7. Senats des LSG Berlin vom 15. November 1995, L 7 Ka 25/95, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18; jeweils im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 10. März 1961, I C 48.57, zitiert nach juris, dort Rdnr. 8;vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 5. Mai 2010, B 6 KA 2/09 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20, sowie Urteil vom 23. Februar 2005, B 6 KA 81/03 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14).
  • SG Düsseldorf, 14.10.2015 - S 2 KA 9/14

    Zulassungsbeschränkungen hinsichtlich der Erteilung einer Anstellungsgenehmigung

  • SG Düsseldorf, 11.11.2015 - S 2 KA 413/14

    Anspruch eines Facharztes für Laboratoriumsmedizin auf Erteilung einer

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 655/12
  • SG Nürnberg, 13.01.2011 - S 1 KA 22/10
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